Geschätzte zehn Stunden ist Schmidt am Tag im Einsatz, um arme und obdachlose Menschen aus der Gegend mit warmen Mahlzeiten zu versorgen. Für sein mobiles Küchenprojekt hat er weder Kosten noch Mühe gescheut: Er hat eine große Gulaschkanone beschafft, die er jeden Tag "mit Muskelkraft" aus ihrem Stellplatz zum Ausgabeort zieht, Geschirrspenden organisiert, Versicherungs- und Hygienefragen geregelt. Lebensmittelhändler aus der Gegend haben ihm zugesagt, ihm "ausgemusterte" Produkte kostenlos zu überlassen. Gewinn erwirtschaftet Schmidt nicht – er verfolgt "ausschließlich soziale Motive", sagt er. Erfahrung als Koch hat Schmidt auch schon: Er hat in Hotels, Restaurants und auch in der sozialen Einrichtung B20 gearbeitet.
Fast wäre alles an einer fehlenden Genehmigung gescheitert
Alles schien geregelt – was fehlte, war nur noch eine Genehmigung des Bezirks für eine Sondernutzung. Und daran wäre das ganze Projekt beinahe gescheitert: Mehrmals wurde Schmidts Antrag auf eine Sondernutzung im City-Ausschuss der Bezirksversammlung abgelehnt. Die Begründung: Wegen Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum dürfe es keine willkürliche, unbegrenzte Sondernutzung für Einzelne geben. Außerdem seien besondere Ansprüche an die Lebensmittelhygiene zu stellen, wenn Schmidt an fünf Tagen die Woche sechs Stunden lang Essen verteilen wolle.
Die Absage an Schmidts Konzept löste einen Sturm der Entrüstung aus. "Volker Schmidt, erprobter Koch, der bereits in der B20 gewirkt hat, möchte gerne eine mobile Küche in St. Georg unterhalten, um Menschen mit wenig Geld und Obdachlosen eine warme Mahlzeit anzubieten – und erfährt nun eine Ablehnung seines Antrags durch den City-Ausschuss des Bezirks Hamburg-Mitte", schreibt Michael Joho vom Einwohnerverein St. Georg in einem Offenen Brief ans Bezirksamt. Diese Entscheidung sei "abgründig". Arme und obdachlose Menschen sollten offenbar aus dem Stadtteil verdrängt werden. "Man möchte einfach nicht, dass die betreffende Personengruppe in St. Georg einen solchen Anlaufpunkt hat, schließlich will man diese am liebsten gar nicht mehr vor Ort sehen", heißt es in dem Brief. Das Viertel solle stattdessen als "Visitenkarte der Stadt herausgeputzt werden", wo bedürftige Menschen nicht ins Bild passten. Gerade angesichts der Überlastung der Hamburger Tafeln wirke die Ablehnung geradezu "zynisch".
Im Dezember gab die Bezirksversammlung dann doch ihr Ok für Schmidts mobile Küche. Da man das private Engagement des Antragstellers zu schätzen wisse, werde die Essensausgabe unter bestimmten Bedingungen genehmigt, hieß es da. Unter anderem soll Volker Schmidt mit seiner Gulaschkanone nur im Bereich Kreuzweg/Steindamm unterwegs sein, nicht aber den Hansaplatz oder den Carl-von-Ossietzky-Platz nutzen. Auch sollten "größere und länger andauernde Versammlungen von Menschen" vermieden werden, und eine kommerzielle Gewinnerwirtschaftung müsse ausgeschlossen werden.
Um das Projekt anzuschieben, bekommt Schmidt kurzfristig 1000 Euro aus dem Titel Förderfonds Bezirke.
Falko Droßmann von der SPD-Fraktion Hamburg-Mitte, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. "Toll, dass so ein großartiges gesellschaftliches Engagement vom Bezirk finanziell unterstützt wird", sagte er.
Die Genehmigung gilt zunächst bis März 2014. Dann will der City-Ausschuss entscheiden, ob Schmidt seine mobile Küche auch weiterhin betreiben darf.
Quelle: Hamburger Abendblatt

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